angle-downangle-leftangle-rightarrow-leftarrow-rightarrow-thin-leftarrow-thin-rightarrow-top-rightbigGcheck-roundcheckcross-roundenvelope-2facebookhomeinstagramlinkedinmailminphoneplusslashstar-greystar

ESG-disclaimer | Floryn

Ab dem 19-02-2026

Erklärung von Floryn

Floryn Europe Management GmbH (im Folgenden „Floryn“ genannt) ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft, die nach § 44 Kapitalanlagegesetzbuch bei der deutschen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert ist und Finanzierungslösungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) anbietet. Gemäß Verordnung (EU) 2019/2088 (EU-Offenlegungsverordnung) geben wir die folgenden Informationen bekannt:

 

  1. Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 3 EU-Offenlegungsverordnung)

Floryn ist sich bewusst, dass Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange) die langfristige Kreditwürdigkeit der KMU, denen Floryn eine Finanzierung zur Verfügung stellt, beeinflussen können. In unserem aktuellen Kreditverfahren berücksichtigen wir relevante Risiken, die die Rückzahlungsfähigkeit eines Kreditnehmers beeinflussen können.

Obwohl Nachhaltigkeitsmerkmale derzeit keinen formalen Grund für einen Ausschluss oder eine Einschränkung darstellen, beobachten wir die Entwicklungen in diesem Bereich, um unsere Risikobewertung kontinuierlich zu verbessern.

 

  1. Keine Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (Artikel 4 EU-Offenlegungsverordnung)

Gemäß Artikel 4 der EU-Offenlegungsverordnung erklärt Floryn, dass es derzeit die „wichtigsten nachteiligen Auswirkungen“ von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht in der in der Verordnung beschriebene Weise berücksichtigt.

Begründung: Unser Portfolio besteht hauptsächlich aus Finanzierungslösungen für KMU. Im Gegensatz zu großen Unternehmen sind diese Kreditnehmer derzeit nicht verpflichtet, standardisierten ESG-Daten oder Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Daher stehen die gemäß den Technischen Regulierungsstandards (RTS) geforderten detaillierten Daten zur genauen Quantifizierung und Berichterstattung dieser Auswirkungen nicht zur Verfügung.

Ausblick: Floryn bewertet jährlich die Verfügbarkeit von Daten. Wir werden die Beobachtung der Entwicklung von Datenerhebungsinstrumenten und Branchenstandards für KMU fortsetzen, um informiert zu sein, wenn eine zuverlässige und genaue Offenlegung von wichtigen nachteiligen Auswirkungen möglich ist.

 

  1. Vergütungspolitik (Artikel 5 EU-Offenlegungsverordnung)

Die Vergütungspolitik von Floryn ist darauf ausgerichtet, ein gesundes, effektives Geschäftsgebaren zu fördern, während gleichzeitig übermäßige Risikobereitschaft vermieden wird. Diese Verpflichtung gilt für unser gesamtes internationales Netzwerk und wird auf lokale Vorschriften abgestimmt:

    • Risikominimierung: Unsere Vergütungsstruktur ist sorgfältig ausgewogen, um sicherzustellen, dass Beschäftigte keinen Anreiz haben, Nachhaltigkeitsrisiken für Kreditgeber einzugehen, die im Konflikt mit unseren internen Risikomanagementrichtlinien stehen.
    • Einbeziehung von Nachhaltigkeit: Derzeit fördert die Struktur aus fixen und variablen Vergütungen nicht das Eingehen von Nachhaltigkeitsrisiken.

 

Rechtsform (Deutschland): Als registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß Abschnitt 2(4) des Kapitalanlagegesetzbuches ist Floryn gesetzlich nicht verpflichtet, eine formelle Vergütungspolitik festzulegen, Obwohl es in Deutschland keine formelle regulatorische Verbindung zwischen Vergütung und Nachhaltigkeitsrisiken gibt, verfolgen wir dennoch einen verantwortungsvollen Ansatz, der langfristige Verantwortung fördert.